Beratung für Schwangere und Frauen im Schwangerschaftskonflikt


Wer kann sich an uns wenden?

 

Unabhängig von einer Schwangerschaft können Frauen, Männer, Menschen anderen Geschlechts sowie Paare hinsichtliche folgender Themen beraten werden:

  • Konfliktberatung bei ungewollter Schwangerschaft mit Beratungsbescheinigung
  • Beratung und Begleitung in der Schwangerschaft bis nach der Geburt und bis zum vollendenten 3. Lebensjahr des Kindes
  • Unterstützung bei finanziellen Problemen (Anträge an die Bundesstiftung)
  • Beratung bei pränataler Diagnostik und bei der Familienplanung
  • Beratung bei Verhütung (Beantragung der Zuschüsse aus dem Verhütungsmittelfonds des Kreis Düren)
  • Sexualpädagogische Angebote für Jugendliche (einzeln und in Gruppen)
  • Bindungsorientierte Gruppenangebote (SAFE nach Brisch)
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  • Beratung bei vertraulicher Geburt

 

Wir arbeiten nach dem Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung.